Behördliche Aufsicht 2024-10-03T15:06:53+00:00
Official Supervision

Behördliche Aufsicht

Jeder EU-Mitgliedstaat hat eine zuständige Behörde, die für die Überwachung der Fleischproduktion verantwortlich ist. Das Lebensmittel- und Veterinäramt der EU führt regelmäßig Audits durch, um zu überprüfen, ob die Behörden die EU-Normen einhalten.

In unserem Land ist die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbraucherproduktsicherheit (NVWA) die zuständige Behörde. Die NVWA überwacht die fleischerzeugenden Betriebe über die gesamte Produktionskette hinweg streng. In den Schlachthöfen ist stets ein NVWA-Tierarzt anwesend, der die Räumlichkeiten vor Beginn der Schlachtung abnimmt und bis zum Ende des Tages überwacht. Schlachthöfe dürfen nicht ohne die Anwesenheit der NVWA schlachten.

Fleischkontrolleure, die bei den Schlachthöfen angestellt sind, aber unter Aufsicht der NVWA arbeiten, inspizieren die Schlachtkörper. Darüber hinaus werden Verarbeitungsbetriebe (z. B. Zerlegebetriebe) regelmäßig von der NVWA kontrolliert, wobei die Häufigkeit der Kontrollen bei Unternehmen, die die Vorschriften nicht einhalten, erhöht wird.

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HACCP-Protokoll

Alle fleischerzeugenden Betriebe müssen nach den HACCP-Grundsätzen (Hazard Analysis Critical Control Points) arbeiten. Die NVWA prüft jährlich, ob die Unternehmen über einen ausreichenden HACCP-Plan verfügen und diesen einhalten. Die Unternehmen können spezifische Hygieneprotokolle einführen, um ihre Produktionsprozesse sicherer zu machen. Durch die Bewertung dieser Prozesse werden Risikopunkte ermittelt. Diese Risikopunkte und die entsprechenden Maßnahmen zur Risikoverringerung werden im HACCP-Protokoll des Fleischereibetriebs festgehalten.

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Import

Die NVWA ist auch für die Überwachung des Imports und Exports von tierischen Produkten zuständig. Die EU erteilt Drittländern die Zulassung für die Einfuhr in die EU. Die Produkte müssen den EU-Vorschriften entsprechen und von einer Tiergesundheitsbescheinigung begleitet sein. Bei der Ankunft an der Grenze kontrolliert die NVWA zusammen mit dem Zoll die Unterlagen und gegebenenfalls die Produkte, bevor sie eingeführt werden können.

Export

Für die Ausfuhr beantragen die Unternehmen eine Tiergesundheitsbescheinigung über das Online-Ausfuhrsystem der NVWA. Die NVWA prüft, ob die Produkte die Anforderungen erfüllen, und stempelt die Bescheinigung ab.

Innerhalb der EU können die Produkte frei zwischen den Mitgliedstaaten verkehren, es sei denn, es kommt zu einem Ausbruch meldepflichtiger Krankheiten. Die Verbringung von lebenden Tieren wird immer im europäischen System zur Herkunftssicherung gemeldet und von Gesundheitsbescheinigungen begleitet, um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern und die Herkunft zu ermitteln.