Die Europäische Union
Die Europäische Union ist eine einzigartige wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit zwischen 27 Mitgliedstaaten (2024), die 1985 von sechs Ländern gegründet wurde. Die ursprüngliche Idee dahinter war, dass Länder, die im Handel voneinander abhängig sind, nicht so leicht in gewaltsame Konflikte verwickelt werden sollten. Mit der Entwicklung der EU mischte sich die Zentralregierung nicht nur in wirtschaftliche Fragen ein, sondern auch in allgemeinere Politikbereiche. Dazu gehören zum Beispiel Fragen des Klimas, der Umwelt und der öffentlichen Gesundheit.
Gleiche Gesetzgebung
Die Europäische Union wird von einer Reihe von Institutionen geleitet, von denen einige direkt von den Bürgern gewählt werden. Diese Institutionen legen Gesetze fest, die in der gesamten EU gelten, z. B. Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheitskontrolle. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass in allen Mitgliedstaaten die gleichen grundlegenden Standards für Sicherheit, Hygiene und Qualität gelten. Die Mitgliedstaaten können höhere Standards beibehalten, solange sie alle EU-Vorschriften einhalten.
Die Europäische Union legt großen Wert auf die Transparenz des Entscheidungsprozesses und anderer Verfahren. Daher sind alle einschlägigen EU-Rechtsvorschriften auf der öffentlich zugänglichen Eur-Lex-Website zu finden.
Umsetzung
Jeder Mitgliedstaat hat seine eigene zuständige Behörde, wie z. B. die NVWA in den Niederlanden. Diese Behörden sorgen dafür, dass die Unternehmen die einschlägigen Rechtsvorschriften korrekt umsetzen. Das Lebensmittel- und Veterinäramt der Europäischen Union (LVA) beaufsichtigt diese nationalen Behörden und führt in allen Mitgliedstaaten regelmäßige Inspektionen durch. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Länder ein einheitlich hohes Leistungsniveau aufrechterhalten.
Handel
In der Europäischen Union gibt es einen Binnenmarkt, d. h. Waren und Personen können ohne Grenzen frei zwischen den Mitgliedstaaten verkehren, so als ob sie sich innerhalb eines Landes bewegen würden. Für die Verbringung von lebenden Tieren gibt es Registrierungssysteme, die sicherstellen, dass die zuständigen Behörden immer wissen, wo sich die Tiere befinden. Die EU-Institutionen kontrollieren zentral die Einfuhren in die EU, und nur die EU kann anderen Ländern Marktzugang gewähren. Lokale Behörden führen Inspektionen an der Grenze durch.
Sowohl die Mitgliedsstaaten (durch bilaterale Abkommen) als auch die EU verhandeln mit Drittländern. Die zuständige Behörde des Ausfuhrlandes stellt Tiergesundheitsbescheinigungen aus, nachdem alle Anforderungen des Bestimmungslandes erfüllt sind.